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Für Privatpersonen

Unselbstständig Beschäftigte haben die Möglichkeit, die Ausgaben für Bildungsmaßnahmen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abzusetzen, sofern es sich um Kosten für Fortbildungen, Ausbildungen in einem verwandten Berufsfeld oder umfassende Umschulungen handelt.

Absetzbar sind dabei insbesondere: direkte Kurskosten (z. B. Teilnahmegebühren), Ausgaben für Unterlagen, Fachbücher, Arbeitsmittel wie Computer oder Software, sowie Fahrtkosten. Gegebenenfalls können auch Tagesgelder und Übernachtungskosten berücksichtigt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Für Unternehmen

Weiterbildungskosten für Mitarbeiter*innen gelten als Betriebsausgaben, wenn die Fortbildung im Interesse des Unternehmens erfolgt und die Kosten vom Unternehmen übernommen werden. Neben den direkten Weiterbildungskosten können auch Ausgaben für Fachliteratur, Unterbringung, Verpflegung und Reisekosten, die vom Unternehmen getragen werden, steuerlich berücksichtigt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Unternehmensserviceportals (USP).

Nutzen Sie unsere persönliche Beratung!
Kontaktieren Sie uns – gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Weiterbildung und Fördermöglichkeiten.

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